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Grafikdienstleistungen für anspruchsvolle Kunden

Das büro für konzept + gestaltung in Hinterzarten gestaltet und realisiert Drucksachen und Internetauftritte für anspruchsvolle Kunden. Von der Konzeption über Layout und Gestaltung bis zum fertigen Produkt werden Sie bei Ihrem Vorhaben kompetent und freundlich beraten und begleitet.

konzeption

Namensgebung
Ideenfindung
Gestaltungskonzepte
Bildkonzepte

corporate design

Logoentwicklung
Geschäftsausstattung
durchgängige Gestaltung
vom Logo bis zur Website

print design

Prospekte · Broschüren
Flyer · Faltblätter · Karten
Kundenmagazine
Firmenzeitschriften
Geschäftsberichte
Annoncen · Plakate

responsive webdesign

zeitgemäßer Internetauftritt
»responsive Webdesign« für
optimale Darstellung auf Tablet,
Smartphone, Desktop-Computer

fotografie

Innenraumaufnahmen
Produktaufnahmen
Freie Arbeiten
Pressefotos

weitere leistungen

Produktionsüberwachung
digitale Reinzeichnung
Druckabwicklung
Qualitätskontrolle

Portfolio

Das Portfolio wird überarbeitet ... in Kürze ausführlicher und mehr

Jörg Benzing Musik

Webdesign

Translating Art Villingen

Print Design · Responsive Webdesign

Trauerzeit

Responsive Webdesign

Matz Ferienwohnungen

Signet · Responsive Webdesign

Ferienwohnung Sonnenbühl

Responsive Webdesign

Psychologie der Arbeit

Responsive Webdesign

Jörg Benzing

Responsive Webdesign

tan:dem Künstleragentur

Corporate Design

Ev. Gemeinde Hinterzarten

Print Design

Faidutti · Trottier

Ausstellungsplakat und Flyer

HHG Hinterzarten

Print Design

Florian Fischer

Corporate Design

Ferienhaus Waldwiese

Responsive Webdesign · Fotos

Atelier Claudia Hund

Print Design · Website Design

Fineaso Maisa

Illustration · Print Design

Dr. Martina Baur

Print Design · Website Design

Ina Reichel-Schwarz

Fotografie · Print Design

Hotel Sonnenberg Hinterzarten

Corporate Design · Website · Fotografie

Schwarzwaldfotografie

Fotografie · Website Design

Gisela Pugni Spatz

Website Design

Wuttig Architekten

Website · CMS · Corporate Design

Auftraggeber

TanzKunst · Freiburg
Bed & Breakfast Haus Nagel · Hinterzarten
Ev. Gemeinde · Hinterzarten
Rosemarie Faidutti | Yvon Trottier · Hinterzarten
Ferienhaus Rappeneck · Hinterzarten
Ferienhaus Sonnenbühl · Hinterzarten
Praxis für Trauerarbeit · Wolfgang Reiffer · Ihringen
Ferienwohnungen Matz · Feldberg Falkau
Katholische Frauengemeinschaft St. Jakobus · Neustadt
Psychologie der Arbeit · Birgitta Adrienne Dennerlein · Hinterzarten
Ferienhaus Waldwiese · Hinterzarten
Schneeschuhakademie · Hinterzarten
translating art · Gabriella Gabrielle · Villingen-Schwenningen
Weimer Architektenteam · Freiburg
Jörg Benzing · Musiker und Musikpädagoge · Freiburg
Martina Jessel · Cellounterricht · Freiburg
Yvonne Rieck · Malerin · Kirchzarten
Gisela Pugni Spatz · Freie Designerin · Opfingen
Schuhhaus Koch · Sindelfingen
Mechthild Brockschnieder · Supervision, Coaching · Berlin
Wirtschaftsakademie Freiburg
Georg-Thoma-Schule Hinterzarten
Förderschule Ried · Meißenheim-Kürzell
Petra Robels · Malerin · St. Märgen
Ferienwohnung Flores · Monic Flores · Hinterzarten
Dr. Martina Baur · Beratung, Coaching, Workshops · Donaueschingen
Atelier Claudia Hund · Freiburg
Friseursalon Hitz - Mark · Heidi Mark · Hinterzarten
Schwarzwaldhüsle · Familie Boxberg · Hinterzarten
HHG Handel-, Handwerk- und Gewerbeverein e.V. · Hinterzarten
Ferienwohnung Wuermeling · Susanne Wuermeling · Hinterzarten
Augenarztpraxis Dr. Wuermeling · Titisee-Neustadt
Monika Bresch · Textilkunst · Emmendingen
Die Gärtnerin · Helga Bauknecht · Merzhausen
Nordische Junioren Ski-WM 2010 in Hinterzarten
Ensemble Resonance · Freiburg
Praxis für Biographisches Arbeiten · Ann Ida Mueller · Emmendingen
aesthetik.projekte.persoenlichkeit. Max Bornemann · Freiburg
Keramikwerkstatt in der Fabrik · Freiburg
Bruggerhaus · Ralf Zähringer · Hinterzarten
Gästehaus Ketterer · Martina Ketterer-Podewski · Hinterzarten
Ferienhaus Amelie · Eveline Steiert · Hinterzarten
Karen Schröder · Freie Journalistin · Schulzendorf bei Berlin
Resonances Coaching · Zdravka Schneider · Merzhausen
Edelgard Boettner · Supervision · Berlin
Ferienhaus Speth · Familie Speth · Hinterzarten
Peter Enke · Theaterregisseur und Bühnenautor · Berlin
Aram Ristakian · Musiker · Tübingen
Arztpraxis Dr. med. Christine Zeidler · Hinterzarten
tan:dem Künstleragentur · Berlin
Fineaso Maisa · Musiker · Berlin
Schauspielunterricht Peter Neuwerth · Hinterzarten
Annina Komnena · Musikerin · Berlin
Simon Josefowicz · Galerist · Tacoma, USA
Architekturbüro Walter Iwersen · Freiburg
Ina Reichel-Schwarz · Tanzpädagogin · Reutlingen
Literaturagentur Wolny · Berlin
Helena Valsovà · Übersetzerin · Berlin
Theater Rubikon · Berlin
AHA - Die andere Hausverwaltung · Berlin
Stiftung Umverteilen! · Berlin
gib Greiner GmbH · Berlin
Florian Fischer · Musiker, Komponist, Geigenlehrer · Tübingen
Europäisches Netzwerk für Ökonomische Selbsthilfe · Berlin
Musiktheater Zwei Drittel · Berlin

Mitarbeit in der Werbeagentur Team Peter M. Scholz · Berlin

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büro für konzept + gestaltung
andrea hitzler
Adlerweg 2
79856 Hinterzarten
Telefon +49 7652 91 90 939
Mobil 0179 34 00 484
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Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Jobs und Praktika können z.Zt. leider nicht vergeben werden.

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Ich halte mich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Ich speichere Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

Änderung meiner Datenschutzbestimmungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)

 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Entwürfe und Reinzeichnungen des Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Entwürfe ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die laut dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als Berechnungsgrundlage der Vertragsstrafe.

1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Soweit nichts anderes vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. In jedem Fall bleibt der Designer, auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, berechtigt, seine Entwürfe und Reproduktionen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. Ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung steht dem Designer zu.

1.4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Designers. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.

1.5. Bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe oder Reinzeichnungen ist der Designer als Urheber zu nennen. Bei Verletzungen des Rechtes auf Namensnennung durch den Auftraggeber, hat dieser eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6. Alle vom Designer erstellten Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.7. Die wiederholte Verwendungen, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (Entwürfe und Reinzeichnungen) des Designers bedarf der schriftlichen Einwilligung des Designers und ist honorarpflichtig.

1.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen begründen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, kein Miturheberrecht.

2. Vergütung
2.1. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht anderes vereinbart, nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt). Die Vergütung ist, unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne Abzug zu zahlen.

2.2. Wird die vereinbarte Leistung in Teilen abgenommen ist eine entsprechende Teilvergütung bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Designer Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistung verlangen.

2.3. Werden Werke (Entwürfe oder Reinzeichnungen) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keinen Einfluss auf die Vergütung.

2.5. Die erbrachte Arbeitsleistung des Designers ist auch bei subjektivem Nichtgefallen entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten zu zahlen. Entspricht die Gestaltung nicht dem Geschmack des Auftraggebers ist dieser nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung zu erwerben.

2.6. Kostenvoranschläge des Designers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Designer nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.

3. Fremdleistungen und Nebenkosten
3.1. Der Designer ist, nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dem Designer ist hierfür eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Das gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

3.3. Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten (z.B. Andrucke, Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) werden vom Auftraggeber erstattet.

3.4. Für Reisen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem Auftraggeber Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem Auftraggeber abgesprochen.

4. Eigentum und Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Eigentumsrechte werden dabei in keinem Fall übertragen. Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber, die zur Wiederherstellung notwendigen, Kosten unverzüglich zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Datenträger, Dateien und Daten ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Stellt der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

5.3. Gefahren und Kosten des Transports (online und offline) von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.

5.4. Der Designer haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstanden sind, ist die Haftung des Designers ausgeschlossen.

6. Korrekturen, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, schließen Auftraggeber und Designer zuvor eine schriftliche Vereinbarung darüber ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer unaufgefordert fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus positiven Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen resultieren.

7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4. Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

7.6. Der Designer haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters, beauftragt werden. 7.7. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Designer, ist der Designer von der Haftung freigestellt.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrages besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2. Die Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen, die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen, Daten und Dateien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

9.2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausbildung & Qualifikation

· Typografische und drucktechnische Grundausbildung im väterlichen Betrieb, der Druckerei Hitzler GmbH in Stuttgart
· Grafik-Design-Studium an der Hochschule für Gestaltung FH Schwäbisch Gmünd
· Wirtschaftsingenieurstudium (Verlagswirtschaft) an der Hochschule der Medien FH Stuttgart
· Studium Freie Grafik – Freie Kunstschule Nürtingen (FKN)
· Diplom-Wirt.-Ingenieurin (FH)

· Buchgestaltung und Buchherstellung für verschiedene Verlage in Stuttgart und Berlin
· als Grafik-Designerin für verschiedene Werbeagenturen in Berlin tätig
· Entwurf von Bühnenbildern, Plakaten und Programmheften für ein Berliner Theater
· seit November 2000 selbständig als Grafik Designerin
· seit 2003 in Hinterzarten


Fotoausstellungen

· Galerie Sonate, Berlin: Vergängliche Hartnäckige Spuren
· Galerie 101, Berlin: Sehweisen
· Bezirksamt Kreuzberg, Berlin: Sehweisen
· VHS Münster: Sehweisen
· Kunstamt Schöneberg, Berlin: Abstellgleise


Theaterfotografie

· Musiktheater Zwei Drittel - Berlin, »Nie wieder Freak!«
· Musiktheater Zwei Drittel - Berlin, »Rot für die Welt«
· Theater Zerbrochene Fenster - Berlin, »Kain«
· GRIPS Theater - Berlin, »Die letzten Tage der Menschheit«
· Probebühne Berliner Ensemble, »Die letzten Tage der Menschheit«


Presseveröffentlichungen

· zitty Stadtmagazin Berlin
· tip Stadtmagazin, Berlin
· Der Tagesspiegel, Berlin
· Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurt am Main
· Zeitschrift für Werk & Kultur, Wien
· Volksstimme, Wien
· Arbeiterzeitung, Wien
· Der Standard, Wien
· The Guardian, London